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   BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 744.81   

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https://dejure.org/1981,7632
BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 744.81 (https://dejure.org/1981,7632)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1981 - 9 B 744.81 (https://dejure.org/1981,7632)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1981 - 9 B 744.81 (https://dejure.org/1981,7632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verweigerung der Aufenthaltsbefugnis - Rechtsmittelklarheit durch Tenor und Entscheidungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 744.81
    Der Senat sieht keine Veranlassung, im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 49, 148 [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76] [164]) von diesen Grundsätzen abzuweichen.
  • BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 57.76

    Einzugsgebietsregelung - Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 744.81
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Sprungrevision nicht zwingend im Tenor der vorinstanzlichen Entscheidung zugelassen werden muß, sondern daß dies auch in den Entscheidungsgründen (Urteil vom 15. Juli 1977 - BVerwG 6 C 57.76 - m.w.N.) oder in der Rechtsmittelbelehrung (Urteil vom 14. Juni 1972 - BVerwG 5 C 74.71 - [Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 15]) geschehen kann.
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 26.71

    Anspruch auf Versorgungsleistung - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 744.81
    Gleichwohlsieht der Senat die Beschwerde als zulässig an, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur eine offensichtlich unrichtige Zulassung das Revisionsgericht nicht zu binden vermag (vgl. Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - m.w.N.) und die vorliegende Beschwerde nicht offensichtlich zu Unrecht zugelassen worden ist.
  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 74.71

    Einsatz von Vermögen und Waisengeld im Rahmen der Sozialhilfe - Verlangen nach

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 744.81
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Sprungrevision nicht zwingend im Tenor der vorinstanzlichen Entscheidung zugelassen werden muß, sondern daß dies auch in den Entscheidungsgründen (Urteil vom 15. Juli 1977 - BVerwG 6 C 57.76 - m.w.N.) oder in der Rechtsmittelbelehrung (Urteil vom 14. Juni 1972 - BVerwG 5 C 74.71 - [Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 15]) geschehen kann.
  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 20.63
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 744.81
    Tenor und Entscheidungsgründe bilden insoweit eine Einheit, als auch der erst unter Heranziehung der Begründung inhaltlich eindeutig erkennbare Urteilsausspruch die an ihn gesetzlich geknüpften Rechtswirkungen zeitigt (vgl. auch BVerwGE 17, 293 [299]).
  • BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 213.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 744.81
    Mit Beschluß vom 21. August 1979 (BVerwG 1 B 213.79) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt:.
  • BVerwG, 01.07.1971 - VII CB 23.69
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 744.81
    Hiernach wurde beispielsweise für den Lauf der Rechtsmittelfrist als unschädlich angesehen, daß in einer Rechtsbehelfsbelehrung infolge eines Schreibfehlers das Wort "Klage" fehlte (Beschluß vom 1. Juli 1971 - BVerwG 7 CB 23.69 -); maßgeblicher Gesichtspunkt war, ob die Belehrung beim Empfänger Irrtümer erregen konnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1980 - 18 A 10034/80
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 744.81
    Dieser Auffassung haben sich inzwischen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluß vom 24. September 1980 - Nr. 22 B-6279/79 - BayVBl 1981, 150) und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluß vom 15. Dezember 1980 - 18 A 10034/80 -) angeschlossen.
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